Fahrradabsicherung in Hausratversicherung

Mittwoch, 13 November 2019.
Warum eine Fahrradversicherung
Warum eine Fahrradversicherung (c) eigenes Werk

Das neue Rad ist ausgesucht, gekauft und zu Hause angekommen. Die erste Fahrt auf dem neuen zweirädrigen Gefährt steht an. Die Freude ist groß, aber die Sorge noch größer – was ist, wenn das neue Baby gestohlen wird?

Der Großteil aller glücklichen Fahrradbesitzer wird sich denken, „das Rad ist doch in meiner Hausratversicherung mit abgesichert“.

Also ist doch alles gut, oder?

Nicht direkt – man muss beachten, dass es bei der Absicherung des Fahrrades über die Hausratversicherung eine kleine Besonderheit gibt. Grundsätzlich zählt das Fahrrad als Hausrat – allerdings nur, wenn man es zu Hause in seiner Wohnung, in seinem Haus oder allenfalls generell in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt.

Wenn man sein Fahrrad darüber hinaus gegen Diebstahl absichern möchte – z.B. an der Bahnstation, wo man es täglich abstellt, wenn man mit der Bahn zur Arbeit fährt – muss eine zusätzliche Klausel zum Diebstahlschutz in der Hausratversicherung mit abgeschlossen werden.

Ansonsten wäre das Fahrrad nicht überall und nicht 24/7 gegen Diebstahl versichert. So ist es also ratsam, bei der Neuanschaffung eines Fahrrades nochmal Kontakt zur Versicherung aufzunehmen und den Sachverhalt abzuklären.

Aber dann ist doch jetzt alles gut, oder? Die Antwort lautet leider „manchmal, aber eben doch nicht immer“.

Bis zur sorgenfreien Fahrt gibt es noch ein paar Dinge zu beachten.

Welches Risiko soll abgesichert werden?

Hat man nur Angst vor Diebstahl, kann eine Hausratversicherung der richtige Weg sein. Wenn man sein Schätzchen aber auch gegen Beschädigungen, z.B. durch Vandalismus oder Sturz, absichern möchte, funktioniert dies nur im Rahmen einer extra Fahrradversicherung. Gerade bei teuren E-Bikes kann man sich auch über die Option eines Akku- bzw. Elektronikschutzpakets informieren.

Darüber hinaus bieten viele Fahrradversicherungen auch noch einen zusätzlichen Fahrradschutzbrief an, über den man bei Reisen eine mobile Pannenhilfe erhält. In der Regel bietet keine Hausratversicherung diese Zusatzservices an.

Welcher Betrag wird erstattet?

Hier zahlt sich ein Blick in die Bedingungen der Hausratversicherung aus. Wird der Neuwert ersetzt, oder ist das Rad nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (normalerweise zwischen 1-2%) der Gesamtversicherungssumme abgesichert? Bei einer Versicherungssumme von z.B. 50.000 Euro ist die maximale Entschädigungsleistung für das Rad dann nur 500-1.000 Euro. Die erneute Rücksprache mit der Versicherung zur Erhöhung dieser Grenze, sofern das möglich ist, oder eine spezielle Fahrradversicherung kann sich also lohnen, wenn das Fahrrad teurer oder zum Versicherungszeitpunkt älter ist.

Wann und wo ist das Rad versichert?

Das neue Gefährt soll natürlich zu jeder Zeit und an jedem Ort abgesichert sein, damit man nicht die ganze Zeit das dringende Bedürfnis verspürt, das Fahrrad zu Hause einzuschließen. Viele, insbesondere ältere, Hausratsversicherungsverträge versichern das Rad allerdings nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. Gerade nachts ist das Risiko eines Diebstahls allerdings hoch. Hier sollte man prüfen, ob die sogenannte „Nachtklausel“ Bestandteil des Versicherungsvertrags ist.

Darüber hinaus gibt es ebenfalls Versicherungen, die das Fahrrad selbst nach der Information, dass das Rad mit in die Versicherung aufgenommen werden soll, im Rahmen des Hausratvertrags nur dann ersetzen, wenn es zum Diebstahlzeitpunkt im Haus, im Keller oder in der Garage steht (Einbruchdiebstahl). Damit ist dann die Absicherung während der Nutzung und für viele Menschen, die keine Möglichkeit haben, das Fahrrad drinnen unterzustellen, vollkommen ausgeschlossen.

Was kann nach einem Schaden passieren?

Darüber hinaus hat die Versicherung nach jedem gemeldeten Schaden die Option, den Vertrag zu kündigen (analog dazu kann das natürlich auch der Versicherungsnehmer tun). Wenn also der Fahrraddiebstahl gemeldet wurde, kann es vorkommen, dass die Versicherung den gesamten Hausratversicherungsvertrag kündigt, und man einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abschließen muss.

Und jetzt?

Ist die Hausratversicherung geprüft und alle Zweifel zu den zuvor genannten Punkten sind ausgeräumt, ist es manchmal nicht nötig, sich mit einer zusätzlichen Fahrradversicherung zu beschäftigen. Dann kann man an dieser Stelle nur zu einem sehr guten Hausratvertrag gratulieren!

Sofern aber keine Hausratversicherung vorhanden ist oder aber diese keinen ausreichenden Schutz bietet, lohnt es, sich bei Versicherungen zu informieren, die sich auf den Fahrradschutz spezialisiert haben.

Übrigens: es ein verbreiteter Irrtum, dass Räder auch über die Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind. Das ist falsch, denn in der Haftpflichtversicherung sind nur Schäden abgesichert, die man selber Dritten, dem Eigentum oder dem Vermögen dritter Personen zufügt.

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